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04.06.2026 um 10:07 UhrDie 26. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart hat am 21. Mai 2026 die Schadensersatzklage der Eigentümerin des Autotransportschiffes Felicity Ace sowie von fünf Seekaskoversicherern gegen die Porsche AG abgewiesen. Die Klägerinnen hatten Schadensersatzansprüche in Höhe von nahezu 30 Mio. EUR geltend gemacht, die auf der Produzentenhaftung basierten.
Die Klage wurde von der Eigentümerin des Schiffes und den fünf Versicherungen eingereicht, die für die Schäden aufkommen sollten. Porsche, ein Unternehmen der Volkswagen-Gruppe mit Sitz in Stuttgart, war als Beklagte in dem Verfahren involviert.
Brand an Bord und Untergang des Schiffes
Das Autotransportschiff hatte Anfang Februar 2022 im Hafen von Emden fast 4.000 Neufahrzeuge, darunter auch Elektrofahrzeuge, geladen. Am 10. Februar 2022 verliess das Schiff den Hafen in Richtung der USA. Sechs Tage darauf brach an Bord ein Brand aus, dessen genaue Ursache zwischen den Parteien umstritten ist. Die Besatzung konnte evakuiert werden, während sich der Brand in den folgenden Tagen weiter ausbreitete. Das Schiff sank schliesslich am 1. März 2022 in einer Wassertiefe von 3.000 m südlich der Azoren.
Insgesamt gingen 1.117 Porsche, 1.944 Audi, 561 Volkswagen, 189 Bentley und 85 Lamborghini verloren, darunter auch 15 hochpreisige Lamborghini Aventador LP 780-4 Ultimae mit einem geschätzten Einzelpreis von über 500.000 USD. Diese waren die letzte Edition des Modells, dessen Produktion zu diesem Zeitpunkt bereits eingestellt war. Analysten schätzten den durch den Verlust der Ladung verursachten Schaden auf zwischen 334 und 401 Mio. USD.
Die Klägerinnen führten an, dass eine sich selbst entzündende Lithium-Ionen-Batterie eines Porsche Taycan für den Brand verantwortlich gewesen sei. Porsche hingegen bestritt diese Behauptung und verwies auf eine andere mögliche Brandursache. Die Klägerinnen forderten den Ersatz der Schäden, die durch den Brand und den Untergang des Schiffes entstanden sind.
Urteil des Landgerichts Stuttgart
Das Landgericht Stuttgart entschied, dass den Klägerinnen keine Schadensersatzansprüche zustehen. Nach der Durchführung der Beweisaufnahme war die Kammer nicht überzeugt, dass ein Porsche Taycan den Brand am 16. Februar 2022 ausgelöst hatte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und die Parteien haben die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 26 O 30/23.







