
Österreichische Post steigert Umsatz leicht
08.05.2026 um 07:42 Uhr
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08.05.2026 um 08:41 UhrDie Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) hat am 6. Mai 2026 eine umfassende Schwerpunktprüfung in der Kurier-, Express- und Paketbranche durchgeführt. Bei dieser verdachtsunabhängigen Aktion waren über 2.900 Beschäftigte aller Hauptzollämter im gesamten Bundesgebiet im Einsatz. Ziel war es, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse zu identifizieren und zu bekämpfen.
Im Rahmen der Prüfung befragten die Zöllnerinnen und Zöllner mehr als 7.000 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen. Zudem wurden über 500 Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt, wobei alle Tätigkeiten der Branche, einschließlich Sammeln, Transportieren, Umschlagen und Zustellung von Sendungen, in den Fokus gerieten. Vor Ort leiteten die Beschäftigten der FKS mehr als 50 Straf- und rund 330 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. In 32 Fällen wurden Beschäftigte ohne Aufenthaltstitel festgestellt, was zur Einleitung entsprechender Verfahren gegen die Arbeitgeber führte.
Ergebnisse der Prüfungen
Zusätzlich wurden 140 Verstöße gegen die Mitführungspflicht von Ausweispapieren und 90 Verstöße gegen die Pflicht zur Sofortmeldung festgestellt. In mehr als 1.700 Fällen ergaben sich Hinweise aus den Befragungen, die weitere Prüfungen nach sich ziehen. Dabei handelt es sich in etwa 530 Fällen um die Überprüfung der Einhaltung der Mindestlohnvorschriften sowie in 425 Fällen um Anhaltspunkte für das Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen.
Die FKS betont, dass die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen beiträgt. Durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren sollen faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden. Die FKS führt regelmäßig bundesweite Schwerpunkt- sowie Sonderprüfungen durch, die auf einem risikoorientierten Prüfungsansatz basieren. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
In der Branche des Speditions-, Transport- und Logistikgewerbes gelten sowohl die Pflicht für Beschäftigte, ihren Personalausweis oder einen gleichwertigen Ausweis mitzuführen, als auch die Pflicht für Arbeitgeber, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spätestens bei Arbeitsaufnahme zur Sozialversicherung zu melden.







