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06.07.2026 um 12:14 UhrFIATA, der Internationale Verband der Spediteure über eine gesetzliche Neuerung in Rumänien informiert, die gemäss der Organisation weitreichende Folgen für den Strassenfrachttransport und die Logistik haben könnte: Ende Juni 2026 verabschiedete das rumänische Parlament das Gesetz Nr. 100/2026, das einen eigenen rechtlichen Rahmen für Be- und Entladeverantwortlichkeiten im kommerziellen Straßengüterverkehr schafft. Die Regelung tritt am 24. Juli 2026 in Kraft.
Neuer rechtlicher Rahmen für Be- und Entladepflichten
Die neue Gesetzgebung definiert die Be- und Entladepflichten zwischen den verschiedenen Akteuren im Transportwesen, einschliesslich Transportbetreibenden, Absendenden, Empfängern und Speditionsvermittlern. Ein Element des Gesetzes ist das Prinzip, dass Fahrpersonal nicht routinemässig verpflichtet werden sollen, Be- und Entladearbeiten durchzuführen.
Die Einführung des Gesetzes wurde gemäss der FIATA notwendig, da viele Berufsfahrer in Rumänien über Jahre hinweg häufig, sei es vertraglich oder in der Praxis, mit Be- und Entladearbeiten belastet wurden, obwohl diese Aufgaben oft nicht zu ihren beruflichen Pflichten gehörten. Diese Situation habe zu verschiedenen operativen und sicherheitspolitischen Herausforderungen geführt. Dazu zählen unter anderem erhöhte Risiken für Arbeitsschutz und -sicherheit, längere Wartezeiten und Fahrzeiten sowie Streitigkeiten über die Haftung für beschädigte Ladungen. Auch die Diskrepanz zwischen vertraglichen Verpflichtungen und der tatsächlichen betrieblichen Praxis stellte gemäss dem Verband ein Problem dar.







