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05.05.2026 um 11:06 UhrDie Mitglieder des Verkehrsausschusses des Europäischen Parlaments haben am Dienstag mit 31 Stimmen für und 10 gegen sowie einer Enthaltung einen Vorschlag der Europäischen Kommission unterstützt, die EU-Road-Charging-Regeln für Fahrzeuge zu aktualisieren. Ziel ist es, die Auswirkungen von Anhängern und Sattelanhängern auf die CO2-emissionsdifferenzierte Gebührenstruktur für schwere Nutzfahrzeuge wie Lkw und Busse zu berücksichtigen. Obwohl Anhänger selbst keine Emissionen verursachen, beeinflussen sie den Gesamtenergieverbrauch einer Fahrzeugkombination, indem sie die Gesamtemissionen reduzieren. Die Abgeordneten sind überzeugt, dass der Einsatz effizienter Anhänger durch niedrigere Mautgebühren belohnt werden sollte.
Reduzierte Mautgebühren für emissionsarme Fahrzeuge
Angesichts der langsamen Fortschritte bei der Einführung von emissionsfreien schweren Nutzfahrzeugen möchte der Verkehrsausschuss einen vorübergehenden Anreiz für emissionsarme Fahrzeuge schaffen, insbesondere für Fahrzeuge mit werkseitig eingebauten Reichweitenverlängerern. Die Abgeordneten schlagen vor, dass EU-Länder, die Mautbefreiungen für emissionsfreie Fahrzeuge gewähren, bis zum 30. Juni 2031 eine Mautreduzierung von 75 % für emissionsarme Fahrzeuge anwenden dürfen.
Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass elektrifizierte Transportkühlaggregate, die batteriebetrieben oder als Plug-in-Systeme ausgeführt sind und Dieselaggregate zum Kühlen von Fracht in Lkw und Anhängern ersetzen, erheblich zur Dekarbonisierung des Straßenverkehrs beitragen können. Daher argumentieren sie, dass EU-Länder in der Lage sein sollten, eine angemessene Maut- und Nutzungsgebührenreduzierung für Fahrzeuge mit diesen Aggregaten anzubieten.
Vereinfachung der Regelungen
Um die rechtliche Klarheit zu erhöhen und Implementierungs- sowie Verwaltungshemmnisse zu verringern, haben die Abgeordneten außerdem beschlossen, die aktuellen EU-Regeln zu Straßenbenutzungsgebühren enger mit den EU-Vorgaben zu den CO2-Emissionszielen für Lkw und Busse abzugleichen. Neue CO2-Emissionsstandards für Lkw und Busse treten am 1. Juli 2026 in Kraft, und die EU-Road-Charging-Regeln sollten diese Entwicklung widerspiegeln.
Nächste Schritte
Mit 35 Stimmen zu 6 haben die Mitglieder des Verkehrsausschusses zudem beschlossen, Gespräche mit den EU-Ländern über die endgültige Ausgestaltung der Gesetzgebung aufzunehmen. Diese Entscheidung bedarf der Zustimmung des gesamten Parlaments, das sich Mitte Mai treffen wird.
Hintergrund
Die aktuellen EU-Road-Charging-Regeln, die in der Eurovignettenrichtlinie festgelegt sind, verpflichten die EU-Länder nicht, Fahrzeuge für die Nutzung ihrer Straßen zu belasten. Sollten sie sich jedoch dafür entscheiden, müssen sie die in der Richtlinie festgelegten Gebührenprinzipien einhalten. Die Mautbefreiung für emissionsfreie Lkw und Busse bleibt ebenfalls optional.







