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  • Foto: Dakosy

Von: Andreas Haug


Artikel Nummer: 49057

Fertig für ICS2?

Neues EU-Zollsystem startet bald für wasserseitigen Frachtverkehr. Mit der Anwendung auf Seefrachtimporte geht das neue Import Control System der EU für Sicherheit und Gefahrenabwehr (ICS2) im Juni in die nächste Phase. Was müssen Reedereien und Speditionen in den sechs Monaten vom 3. Juni bis 4. Dezember beachten?


Von der nächsten Phase der ICS2-Implementierung betroffen sind Sendungen aus Drittländern. Reedereien müssen ab dem 3. Juni und bis zum 4. Dezember 2024 den höheren Anforderungen für ICS2 entsprechen. Speditionen, die ihre Sendungen selbst anmelden wollen, können ab dem 4. Dezember migrieren.

Druck durch Datenfülle

«Wir raten den Unternehmen, sich rechtzeitig vorzubereiten. Gefordert sind präzisere und umfangreichere Daten. Auch müssen die Teilnehmer einen komplexen Prozess (Anmeldung, Status-Rückmeldungen und Rückfragen des Zolls) erfüllen, der sowohl in der IT-technischen Umsetzung als auch in der Integration in das eigene IT-System anspruchsvoll ist.

Zu berücksichtigen sind ausserdem die Zollfolgeverfahren, um Fehlermeldungen und damit Störungen im logistischen Prozess zu vermeiden», erklärt Dirk Gladiator, Prokurist des Hamburger Logistiksoftwarehauses Dakosy.

Verpflichtend müssen künftig folgende Informationen bereitgestellt werden: die komplette Adresse des Ursprungsabsenders und des endgültigen Empfängers, die Warennummer in Form eines sechsstelligen HS-Codes sowie die EORI (Nachfolger der Zollnummer auf EU-Ebene) des Empfängers. Gladiator rät Reedern und Spediteuren zu einer engen Abstimmung und Zusammenarbeit, um dem höheren Informationsbedarf gerecht zu werden.

Schutz durch Multiple Filing

Diese Zusammenarbeit an der ICS2-Meldung wird durch eine erweiterte neue Anmeldeform erleichtert – dem Multiple Filing. Dabei meldet die Reederei nur die Basisinformationen an das neue EU-System, dem Shared Trader Interface (STI), während die Spedition die zusätzlichen Angaben separat übermittelt.

Die im STI zusammengeführten Daten lassen ein Gesamtbild entstehen. Die geteilte Informationsübermittlung stelle, so Gladiator, einen Wettbewerbsschutz für die Spediteure dar, damit diese keine sensible Kundendaten preisgeben müssen.

Aus den Erfahrungen mit der ICS2-Einführung in der Luftfracht im März letzten Jahres nimmt er einen wesentlichen Punkt mit: «Es ist essenziell, dass die Reeder und Spediteure den gesamten Importprozess betrachten und sich nicht nur auf die Änderungen durch ICS2 konzentrieren.»

Nur wenn z.B. im Zollfolgeverfahren die Informationen auf Positionsebene vorliegen, gelingt die Referenzierung zu ICS2. Anderenfalls kommt es zu automatischen Stornierungen und Verzögerungen im Prozess.


 

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