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19.02.2026 um 09:46 UhrAmedeo Genedani wurde zum Vizepräsidenten des Zentralen Ausschusses des italienischen Registers der Güterkraftverkehrsunternehmen (Albo Nazionale degli Autotrasportatori) gewählt. Der Unternehmer aus Fiorano Modenese bringt umfangreiche Erfahrung aus seiner langjährigen Tätigkeit im Bereich Transport und Logistik mit. Genedani war langjähriger Präsident von Confartigianato Trasporti und stand zudem mehrfach an der Spitze von Unatras, dem Koordinierungsgremium der nationalen Verbände des Güterkraftverkehrs..
In seiner neuen Rolle wird Genedani die Interessen der Branche vertreten und hat bereits in der Vergangenheit bedeutende Herausforderungen bewältigt, darunter die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und den Ukraine-Konflikt. Er hat sich für die Belange der Unternehmen eingesetzt und dabei stets den Dialog mit den Regierungsinstitutionen gesucht. Seine Schwerpunkte liegen auf der Kostenreduzierung, der Wettbewerbsfähigkeit und der Förderung von Innovation und Ausbildung in der Transportbranche.
Aufgaben des Zentralen Ausschusses
Der Zentrale Ausschuss ist Teil des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr und leitet das Nationale Register der natürlichen und juristischen Personen, die Güterkraftverkehr im Auftrag Dritter ausüben. Zu den Hauptaufgaben des Ausschusses gehören die Erstellung und Veröffentlichung des Registers der Güterkraftverkehrsunternehmen, die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen sowie die Umsetzung der Richtlinien des Ministers für Infrastruktur und Verkehr im Bereich Güterkraftverkehr.
Darüber hinaus ist der Ausschuss für die Informations- und Kommunikationsaktivitäten für die Unternehmen zuständig, einschliesslich der Nutzung digitaler Plattformen. Er führt auch Studien und Beratungen durch, um gesetzgeberische Projekte zu unterstützen und Probleme im Zugang zum Markt für Güterkraftverkehr zu lösen.
Der Ausschuss überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen durch die registrierten Unternehmen, insbesondere in Bezug auf die wirtschaftliche Tätigkeit, die Angemessenheit des Fuhrparks im Verhältnis zur Anzahl der Fahrer sowie die ordnungsgemässe Versicherung der Fahrzeuge. Diese Kontrollen erfolgen unter Nutzung von Daten, die im zentralen Informationssystem des Ministeriums für Verkehr gespeichert sind, sowie durch digitale Verbindungen zu den Informationssystemen von Inail, Inps und den Handelskammern.
In jüngster Zeit wurden die Kompetenzen des Ausschusses durch neue gesetzliche Regelungen erweitert, die ihm die Aufgabe übertragen, mögliche Verstösse gegen die Zahlungsfristen für Transportdienstleistungen an die Wettbewerbsbehörde zu melden, wobei die Anonymität der Transportdienstleister gewahrt bleibt.







